Aktuelles
Letzte Aktualisierung: 12.04.2022
Inhalt
Coronapandemie
allgemeines Dienstpläne etc.
Sportliches:
interne Ausschreibungen
Vereinswanderpokal
Universalschießen
Osterschießen
Preis- und Königsschießen
Ladies-Cup des DSB
Bayernmatch des BSSB
allgemeines
Sehr schade, dass man diesem Virus auch noch so viel Platz bei aktuellen Informationen widmen muss.
04.04.2022:
- Ab sofort sind die 3G-Regelungen gesetzlich aufgehoben. Nach unserem Verständnis heißt das,
dass ab sofort wieder ein uneingeschränkter Trainingsbetrieb möglich ist.
- Auch die Anwendung unseres Hygienekonzepts ist damit u.E. nicht mehr vorgeschrieben.
- Nachdem sich aber das Coronavirus schon in der Vergangenheit recht wenig um die
bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen gekümmert hat, wird empfohlen, die bisherigen
Hygienemaßnahmen (Desinfizieren, Abstand halten, Maske), auch im eigenen Interesse,
weiter anzuwenden.
- Näheres (und meist Aktuelleres) wie bisher beim BSSB.
(22.03.2022)
- Aktuell sind nach wie vor die "3G"-Voraussetzunge zu erfüllen, um am Training teilnehmen u dürfen.
- Der BSSB hat die aktuell anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben auf das für
unseren Sport notwendige Maß reduziert. Es haben sich allerdings keine großartigen Veränderungen zum
vorherigen Zustand ergeben.
- Zusätzilch ist das vereinsspezifische Hygienekonzept
nach wie vor gültig und zu befolgen!
(17.03.2022)
- Aktuell sind nach wie vor die "3G"-Voraussetzunge zu erfüllen, um am Training teilnehmen u dürfen.
- Der BSSB ist dabei, die aktuell anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben auf das für
unseren Sport notwendige Maß "einzudampfen".
- In allen anderen Punkten ist das vereinsspezifische Hygienekonzept
nach wie vor gültig und zu befolgen!
- Näheres (und meist Aktuelleres) weiterhin beim BSSB.
(18.02.2022)
- Seit gestern sind bei der Sportausübung in geschlossenenSportstätten wieder die Vorschriften nach 3G
(Geimpft(Genesen/Getestet) zu befolgen. Die Einhaltung der "3G"-Voraussetzungen muss nach
wie vor kontrolliert werden. Also bitte unbedingt alle erforderlichen Nachweise, einschließlich
einen Lichtbildausweises, dabei habedn.
- Neu: Die Ausführungen zum Hotspot-Lockdown wurden ersatzlos aufgehoben. Das betrifft
in erster Linie die automatische Schließung (respektive Nicht-Schließung) der Sportstätten beim
Überschreiten einer lokalen bzw regionalen Inzidenz von 1000.
- In allen anderen Punkten ist das vereinsspezifische Hygienekonzept
nach wie vor gültig und zu befolgen!
- Näheres (und meist Aktuelleres) weiterhin beim BSSB.
(09.02.2022)
- Es sind nach wie vor die Vorschriften nach 2G+ (Geimpft oder genesen (Wartezeiten beachten!) + getestet/geboostert) aktuell.
- Die Ausführungen zum Hotspot-Lockdown finden bis einschließlich 28. Februar 2022 keine Anwendung. Das betrifft
in erster Linie die automatische Schließung (respektive Nicht-Schließung) der Sportstätten beim Überschreiten einer
Inzidenz von 1000.
- In allen anderen Punkten ist das vereinsspezifische Hygienekonzept
nach wie vor gültig und zu befolgen!
- Näheres (und meist Aktuelleres) weiterhin beim BSSB.
(28.01.2022)
- Die Ausführungen zum Hotspot-Lockdown finden bis einschließlich 9. Februar 2022 keine Anwendung. Das betrifft
in erster Linie die automatische Schließung (respektive Nicht-Schließung) der Sportstätten beim Überschreiten einer
Inzidenz von 1000.
- Die für heute vorgesehene Generalversammlung wird auf eine späteren Zeitpunkt verschoben.
- Heute findet kein reguläres Training statt.
(18.01.2022)
- Es sind nach wie vor die Vorschriften nach 2G+ aktuell.
- Die Ausführungen zum Hotspot-Lockdown finden bis einschließlich
28. Januar 2022 (s.o.) keine Anwendung. Das betrifft
in erster Linie die automatische Schließung (respektive Nicht-Schließung) der Sportstätten beim Überschreiten einer
Inzidenz von 1000.
(12.01.2022)
- Es sind nach wie vor die Vorschriften nach 2G+ aktuell.
- Wer bereits 3x geimpft ist ("geboostert"), benötigt keinen Testnachweis.
- Als "geboostert" zählt man ab der Impfung (also ohne die bisherige 2-wöchige Wartezeit).
(02.01.2022)
- Unser für den 7.1.2022 geplantes Anfangsschießen wird mit Blick auf die aktuellen Coronavorschriften (u.a. die
Beschränkung auf maximal 10 Personen, die sich treffen dürfen) auf eine späteren, noch nicht näher bekannten Zeitpunkt
verschoben. Statt dessen findet "normales" Training mit Wertung statt.
- Es sind nach wie vor die Vorschriften nach 2G+ aktuell.
- Wer bereits 3x geimpft ist ("geboostert"), benötigt keinen Testnachweis.
(09.12.2021)
- Und wieder was Neues vom BSSB zu den
Coronaerläuterungen/Vorschriften: Für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (wie etwa Trainer,
Jugendleiter, Standaufsichten) gilt die 2G-Regelung: Diese benötigen, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie vollständig geimpft
oder genesen sind, keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis.
(06.12.2021)
- Der BSSB hat seine Coronaerläuterungen/Vorschriften noch einmal aktualisiert bzw. konkretisiert. Es ist natürlich
nicht einfacher geworden. Wer soll da noch durchblicken?
- Unser Böllergruppe hat das Neujahrsböllern 2022 am Germeringer See wegen der Coronalage abgesagt.
(24.11.2021) Der BSSB seine
Coronaerläuterungen/Vorschriften nach der Kabinettsitzung der bayrischen Regiserung wieder aktualisiert. Demnach
müssen auch bei der Sportausübung alle den 2G-Plus-Regeln entsprechen: also muss ab sofort neben dem "genesen/geimpft-Nachweis"
auch noch ein gültiger Test vorgelegt werden. Mal sehen, wie lange wir den Schießbetrieb noch aufrecht erhalten können.
Konkret:
- Nur noch "2GPlus-Personen" dürfen das Schützenheim betreten und damit auch am Training teilnehmen.
D.h. ein gültiger negativer PCR-Test oder ein gültiger negativer Schnelltest muss vor Betreten der Vereinsräumlichkeiten
vorgelegt werden. Auch ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort ist möglich. Die Testausstattung muss dann allerdings selbst
mitgebracht werden, wir werden keine Selbsttests vorrätig halten.
Für die beiden Gs ("geimpft", "genesen") muss natürlich nach wie vor ein
entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wir müssen die Einhaltung der 2GPlus-Regeln kontrollieren und Leuten, die nicht
"2G+" entsprechen, den Zutritt verwehren!
- Im Schützenheim muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach FFP2-Norm getragen werden.
Beim eigentlichen Schießen darf die MNB weiterhin abgenommen werden.
- Es ist ein "zwischenmenschlicher Abstand" von mindestens 1,5m einzuhalten.
- In allen anderen Punkten ist das vereinsspezifische Hygienekonzept
nach wie vor gültig und zu befolgen!
- Weitergehende Einschränkungen bzw. Erleichterungen, welche das LRA FFB erlässt,
sind natürlich weiterhin zu beachten.
(16.11.2021) Wegen der nach wie vor sehr angespannten Coronalage muss die für den 26.22.2021 vorgesehene
Jahresmeisterfeier leider entfallen. Statt dessen kann ganz normal trainiert werden. Die Siegerehrung
der Jahresmeisterschaft und die Vergabe der Preise des Jahrespreisschießens (die Beteiligung war 2021
coronabedingt nur sehr gering) wird im Rahmen der Generalversammlung 2022 durchgeführt.
Wir haben unser Hygienekonzept dahingehend erweitert, dass
wieder Gastschützen (aber nur solche mit eigenen Waffen) unter Beachtung der gerade gültigen Coronaregeln
(3G, 2G oder was immer noch kommen mag) am Schießen teilnehmen dürfen.
(13.11.2021) Das LRA AIC-FDB hat ein eigenes Informationsschreiben
für die Vereine herausgegeben. Gilt auch für den Landkreis FFB!
Außerdem hat der BSSB seine
Coronaerläuterungen/Vorschriften wieder aktualisiert.
(09.11.2021) Seit heute steht die "Krankenhausampel" bayernweit auf ROT,
das heißt für unseren Schießbetrieb:
- Nur noch "2G-Personen" dürfen das Schützenheim betreten und damit auch am Training teilnehmen. Das G, das bei 3G
"getestet" bedeutet, ist ab sofort nicht mehr ausreichend.
Für die beiden anderen Gs ("geimpft", "genesen") muss natürlich auch ein
entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wir müssen die Einhaltung der 2G-Regeln kontrollieren und Leuten, die nicht
"2G" entsprechen, den Zutritt verwehren!
- Im Schützenheim muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach FFP2-Norm getragen werden.
Beim eigentlichen Schießen darf die MNB abgenommen werden.
- Wo immer möglich, ist ein "zwischenmenschlicher Abstand" von mindestens 1,5m einzuhalten.
- In allen anderen Punkten ist das vereinsspezifische Hygienekonzept
nach wie vor gültig und zu befolgen!
- Weitergehende Einschränkungen bzw. Erleichterungen, welche das LRA FFB erlässt,
sind natürlich weiterhin zu beachten.
Beim BSSB sind wie immer noch weitergehende und detailiertere Informationen erhältlich.
(27.08.2021) Die Inzidenzzahlen sind wieder stark am steigen...
Laut den BSSB-Covid19-Informationen ist der Schießsport drinnen wie draußen trotzdem weiterhin möglich.
Das vereinsspezifische Hygienekonzept ist nach wie vor gültig und zu befolgen!
Ergänzend gilt u.a., dass bei andauernden Inzidenzwerten über 50 (was momentan leider wieder der Fall ist) ein "3G-Nachweis"
(genesen, geimpft, getestet) zur Teilnahme am Training und z.B. auch bei Vereinssitzungen, vorzulegen ist.
Wo immer möglich, ist ein "zwischenmenschlicher Abstand" von mindestens 1,5m einzuhalten.
Das korrekte Tragen einer FFP2-Maske, außer direkt beim Schießen, ist nach wie vor verpflichtend. Auch wenn in der Presse
bereits diesbezügliche Erleichterungen angekündigt wurden.
Weitergehende Einschränkungen bzw. Erleichterungen, welche das LRA FFB erlässt,
sind natürlich weiterhin zu beachten.
(01.07.2021) Laut BSSB
Covid19-Informationen ist der Schießsport drinnen wie draußen ab sofort wieder ohne Gruppenobergrenzen möglich.
Das Hygienekonzept ist nach wie vor zu beachten und zu befolgen!
Einschränkungen bzw. weitergehende Erleichterungen, welche das LRA FFB erlässt,
sind natürlich weiterhin zu beachten.
(08.06.2021) Der BSSB hat seine
Covid19-Informationen gemäß der neuesten Verlautbarungen der Regierung aktualisiert.
D.h. für uns, dass wir grundsätzlich, so lange die Inzidenzwerte unter 50 (neu!) liegen (d.h. es muss auch kein negativer Test
vorliegen), den Schießbetrieb unter Beachtung unseres Hygienekonzepts durchführen dürfen. Einschränkungen bzw.
weitergehende Erleichterungen, welche das LRA FFB erlässt, sind natürlich zusätzlich zu beachten.
(01.06.2021) Der BSSB hat seine Covid19-Informationen aktualisiert.
Unsere Wiedereröffnung am 1.6.2021 betrifft das aber erst einmal nicht. Nachdem die Inzidenzwerte für FFB nach wie
vor unter 35 liegen, sind in erster Linie die Vorgaben des LRAs FFB gültig. Und die erlauben den Schießbetrieb.
(27.05.2021) Nachdem die Inzidenzwerte lange genug unter 35 (mindestens 5 Tage nacheinander) liegen und das
LRA FFB grünes Licht gegeben hat, nehmen wir den regulären Schießbetrieb ab
Dienstag, den 1.6.2021 wieder auf. Zumindest so lange die Inzidenzen für den Landkreis FFB unter 35 bleiben
und keine anderweitigen amtlichen Verfügungen erlassen werden. Bitte informiert Euch deshalb auch in der Tagespresse
bzw. den Internetauftritten der entsprechenden amtlichen Stellen (Landesregierung, LRA FFB und auch BSSB).
Wir haben unser Hygienekonzept mit den darin enthaltenen
Verhaltensregelnin einigen Punkten aktualisiert und bitten um Beachtung. Ohne Einhaltung des Hygienekonzepts
ist kein Schießbetrieb zulässig.
Falls die Inzidenzzahlen wieder steigen oder amtlicherseits etwas anderes verfügt wird, wird der Schießbetrieb
(auch sehr kurzfristig) wieder eingestellt!
(25.05.2021) Nachdem die Inzidenzwerte weiter sinken, könnte es möglich sein, dass wir den (mehr oder weniger)
regulären Schießbetrieb bald wieder aufnehmen könnten. Zumindest den Meisterschaftsteilnehmern sollten wir eine
(eingeschränkte) Trainingsmöglichkeit bieten können. FFP2-Maskenpflicht, Hygienevorschriften etc. würden aber
weiterhin bestehen bleiben. Wir werden kurzfristig bekannt geben, wie es weiter geht.
Bis es so weit ist, bleiben Schießstand und Schützenheim noch geschlossen.
Der BSSB will heute (25.5.21) noch ein
überarbeitetes Rahmenhygienekonzept veröffentlichen.
(17.05.2021) Nachdem die Inzidenzwerte jetzt lange genug niedrig genug waren, hat das LRA FFB kontaktlosen Indoorsport
grundsätzlich unter Auflagen wieder gestattet. Nachdem diese Auflagen ein normales Training aber nicht erlauben (Testpflicht (PCR
oder Schnelltest) und Kontaktbeschränkungen), wird die Vorstandschaft zeitnah beraten, wie wir weiter machen.
Auch die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Vorerst bleiben Schießstand und Schützenheim deswegen erst einmal geschlossen.
(11.05.2021) Es gibt ein neues,
überarbeitetes Rahmenhygienekonzept des BSSB. Die wesentlichste Änderung zu vorher ist,
dass jetzt, falls wir irgendwann wieder mal öffnen dürfen, von allen Anwesenden eine FFP2-Maske getragen werden muss,
die nur beim Schießen (also direkt am Stand) abgenommen werden darf.
Außerdem wurde die Ausschreibung zur Bayrischen Meisterschaft nochmals angepasst.
(06.05.2021) Der BSSB hat seine Informationen wieder an die neuesten Beschlüsse der Regierung angepasst. Jetzt müssen wohl die Behörden
von sich aus aktiv werden, um sportliche Aktivitäten freizugeben. Ob das was wird?
Nach meinem Verständnis ändert sich für uns immer noch nichts. Unsere Schießanlage bleibt also weiterhin gesperrt.
(28.04.2021) Die von der Regierung bekannt gegebenen Erleichterungen der allgemeinen Corona-Einschränkungen
gelten nur für den Outdoor-Sport. Unsere Schießanlage bleibt also weiterhin gesperrt.
(20.04.2021) Die allgemeinen Corona-Einschränkungen und damit auch die Schließung
der (Amateur-)Indoor-Sportstätten gelten wohl weiter weiter bis mindestens zum
09.05.2021.
Die Gerüchteküche sagt allerdings, dass es noch länger dauern wird.
- danach soll es inzidenzabhängig und natürlich mit Auflagen wieder möglich sein, Indoorsport auszuüben. Man wird sehen.
- Die Bayrische Meisterschaft wurde weiter abgespeckt (s. BSSB).
Es wird wohl auch über eine Absage der "Deutschen" nachgedacht (Achtung: das ist ein bisher unbestätigtes
Gerücht!)
(08.03.2021) Die allgemeinen Corona-Einschränkungen und damit auch die Schließung
der (Amateur-)Indoor-Sportstätten gelten weiter bis mindestens zum
26.04.2021.
(24.03.2021) Das war wohl nix: der allgemeine Corona-Lockdown und damit auch die Schließung
aller (Amateur-)Indoor-Sportstätten gilt weiter bis mindestens zum 12.04.2021.
- danach soll es inzidenzabhängig und natürlich mit Auflagen wieder möglich sein, Indoorsport auszuüben.
- Bezüglich Gaumeisterschaft und Bayrischer Meisterschaft
gibt es nichts Neues.
(07.03.2021) Der allgemeine Corona-Lockdown und damit auch die Schließung aller (Amateur-)Sportstätten gilt weiter bis
mindestens zum 22.03.2021.
- nach dem 22.3.2021 soll es inzidenzabhängig wieder möglich sein, Indoorsport auszuüben
- Für Gaumeisterschaft und Bayrische Meisterschaft
gibt es neue bzw. Änderungen der bisherigen Ausschreibungen.
(18.02.2021) Der allgemeine Corona-Lockdown und damit auch die Schließung aller (Amateur-)Sportstätten gilt weiter bis
mindestens zum 07.03.2021.
- für die Gaumeisterschaften gibt es eine Ausschreibung.
- die bayrischen Meisterschaften sollen nach jetzigem Stand, wenn auch womöglich in reduziertem Umfang, stattfinden
(Die Qualifikation erfolgt direkt von der Gaumeisterschaft aus).
- die Bezirksrundenwettkämpfe wurden abgebrochen.
- die Gaumeisterschaften sollen nach wie vor noch irgendwie durchgeführt werden.
- die oberbayrischen Bezirksmeisterschaften wurden abgesagt
- die bayrischen Meisterschaften sollen nach jetzigem Stand, wenn auch womöglich in reduziertem Umfang, stattfinden
(Die Qualifikation erfolgt direkt von der Gaumeisterschaft aus).
- ebenso die Deutschen Meisterschaften.
- die Gau-und Bezirksrundenwettkämpfe sind immer noch "eingefroren" werden aber möglicherweise noch fortgesetzt.
- die Bayernligasaison 2020/21 wurde abgebrochen.
(16.07.2020) Wegen der häufigen Änderungen der coronabedingten Vorschriften werden diese an dieser Stelle nicht mehr
ständig nachgeführt und statt dessen auf die entprechende Internetseite unseres
Dachverbands BSSB und des Schützengaus FFB verwiesen. Auch die Ausarbeitung
unseres Hygienekonzepts wird vorerst nicht verändert werden. Die von der bayrischen
Staatsregierung erlaubten Erleichterungen bzw. neu verordneten Einschränkungen sind natürlich trotzdem wirksam,
auch wenn in unserem Hygienekonzept etwas anderes stehen sollte.
10.12.2020: Wie ja wahrscheinlich bereits allgemein bekannt, wurden die bereits bestehenden Einschränkungen
verlängert und verschärft. Es ist also nach wie vor nicht abzusehen, wie es im neuen Jahr weiter geht.
Trotzdem allen ein frohes Weihnachstfest und ein gutes, dann hoffenlich wieder besseres, neues Jahr. Falls es nicht
noch etwas dramatisch Neues gibt, endet die Coronaberichterstattung hiermit für dieses Jahr.
01.12.2020: Der Schießbetrieb wird 2020 nicht mehr aufgenommen. Laut
BSSB-Meldung von heute ist jetzt auch das Schießen im Freien untersagt.
Ob und wann unsere ausgefallene Jahresfeier stattfinden kann, steht in den Sternen. Das Gleiche gilt auch fürs Anböllern
(ist zwar im Freien, aber wahrscheinlich viel zu viele Personen), Anfangsschießen und möglicherweise auch für die für
Ende Januar vorgesehene Generalversammlung (mit Neuwahlen).
16.11.2020: Bis zum 30.11.2020 (wahrscheinlich) müssen wir den Schießbetrieb wieder einstellen. Die Durchführung
aller "Indoor"-Amateur-Sportarten ist zur Zeit untersagt. Dazu gehört natürlich auch das Schießen auf geschlossenen
(geschlossen im Sinn von "nicht im Freien") Anlagen.
Unsere für den 27.11.2020 geplante Jahresfeier leider aus den selben Gründen (Kontaktbeschränkungen) ausfallen. Möglicherweise
können wir sie im Dezember noch nachholen. Sieht momentan aber leider schlecht aus.
22.10.2020: Aktualisierte Informationen vom BSSB.
07.10.2020: RWK auf Gauebene (LP) werden ausschließlich als Fernwettkämpfe durchgeführt. Bei den RWK auf
Bezirksebene (SpoPi) können unter den beteiligten Mannschaften Fernwettkämpfe vereinbart werden.
24.09.2020: Die Ausrichtung von Rundenwettkämpfen (Heimkämpfe) wurde ins
Hygienekonzept aufgenommen (Kapitel 9.1).
07.07.2020: Es dürfen
wieder alle Schießstände benutzt werden (Keine Pflicht mehr, einzelne Stände frei zu lassen). Auch Indoor-Wettkämpfe
ohne Zuschauer sind wieder erlaubt.
Weitere Informationen nach wie vor u.a. beim
BSSB.
19.06.2020: Unter Beachtung unseres Hygienekonzepts dürfen wir
den Schießbetrieb wieder aufnehmen.
Wegen der Coronapandemie und der damit von der Bayrischen Staatsregierung verordneten Einschränkungen aller Art
sind neben der (hoffentlich bald) vorübergehenden Schließung unseres Schießstandes/Schützenheims auch viele weitere
Veranstaltungen betroffen (Stand 16.11.2020):
- der Schießbetrieb bleibt für 2020 eingestellt. Wie es dananch weiter geht: ???
- der Schießbetrieb wird wieder eingestellt (vorerst bis zum 30.11.2020).
- die Rundenwettkämpfe werden ausgesetzt
- unsere Jahresmeisterfeier im November muss ausfallen bzw. wird verschoben (falls möglich).
- unser Osterschießen wurde abgesagt.
- das Gleiche gilt für unser Preis- und Königsschießen. Die aktuellen Könige bleiben bis 2021 im Amt.
- der Vereinswanderpokal wird heuer nicht ausgetragen.
- die Gau-Ranglistenschießen wurden mit dem aktuellen Stand für beendet erklärt
- die Rundenwettkämpfe wurden mit dem aktuellen bzw. Halbzeitstand beendet.
- die Auf- und Abstiege in den höheren Ligen (bis zur Bundesliga) wurden durch Sondervereinbarungen geregelt.
Es sind aber immer noch Einsprüche (beim DSB) gegen diese Sonderregeln am Laufen.
- die oberbayrische Bezirksmeisterschaft wurde abgesagt.
- die bayrische Meisterschaft wurde abgesagt.
- die deutsche Meisterschaft (einschl. der Auflagemeisterschaften) wurde abgesagt.
- die bayrischen Herbstmeisterschaften wurden abgesagt.
- das Oktoberfestlandesschießen wurde (genauso wie das Oktoberfest) abgesagt.
- Das traditionelle Sauschießen bei unserem Patenverein "Hubertus" Geisenbrunn wurde abgesagt.
- Das Das Gau-Wanderpokalschießen für LP wurde ins nächste Jahr (Planung: Frühling/Frühsommer) verschoben.
Die aktuellen Informationen der Dachverbände gibt es auf den Seiten von BSSB und
DSB, beim
bayrischen Innenministerium
und (zusammengefasst und auf unseren Verein beschränkt) auch hier.
Am 02.02.2020 wurde bei der Gau-Generalversammlung eine neue
Gauvorstandschaft
gewählt. Ein Teil der Posten musste neu besetzt werden:
- Gaukassier wurde Wilhelm Reitfellner
- 2. Gaujugendleiterin wurde Barbara Bodenbach
- Damenleiterin wurde Andrea Kunz
- Kassenprüferinnen wurden Martina Schützinger und Helga Lieberam
- die Posten des 2. Gaukassiers, sowie des 2. und 3. Gausportleiters sind nach wie vor vakant
Willy Jourdan hat nach über 30 Jahren sein Amt als Gaukassier endgültig aufgegeben.
Am 17.9.2021 wurde die verschobene Genralversammlung 2021 nachgeholt und dabei Vorstandschaft
und Ausschuss für die nächsten 3 Jahre gewählt.
Die Kartuschen erregen nach wie vor die Gemüter. Es gibt wieder was Neues. Hier
findet ihr alle Informationen dazu, die mir bisher zugeleitet wurden.
Für Walther Stahlkartuschen gibt's die Möglichkeit eines "Sammel-TÜVs" (Stand: 27.06.2018)
Angefangen hat's damit:
Anschütz hat eine Reihe von Pressluftkartuschen zurückgerufen! Nähere
Info findet ihr hier (September 2006).
UPDATE 2008: nachdem erst ca. 60% der betroffenen Kartuschen bei Anschütz zur Überprüfung
eingetroffen sind, wurde der Rückruf nochmals veröffentlicht.
Auf einigen Seiten (z.B. den Ergebnisseiten der Meisterschaften)
wurden Bilder eingebunden, die durch Drüberfahren mit der Maus angezeigt werden. Die entsprechenden Stellen
sind
Dienstpläne, Rundschreiben etc.
Standaufsicht
Zu jeder Veranstaltung, dazu zählen auch die wöchentlichen
Schießabende (Training), werden ein oder mehrere Schützen zur
Standaufsicht eingeteilt. Die Standaufsicht besteht immer aus einer
Person, die das Schießbuch führt, die Scheiben ausgibt, zurücknimmt
und auswertet, Munition verkauft und Leihwaffen ausgibt und
zurücknimmt.
Der/Die Schießbuchführer/in ist ausdrücklich berechtigt,
bzw. bei ihm/ihr unbekannten Schützen dazu verpflichtet(!), die
waffenrechtliche Erlaubnis des Schützen vor dem Schießen mit mitgebrachten
erlaubnispflichtigen Waffen (Sportpistole, Zimmerstutzen, KK-Gewehr,
Freie Pistole) sowie beim Erwerb von erlaubnispflichiger Munition zu
überprüfen! Das ist keine Schikane, sondern Vorschrift durch das
Waffengesetz!
Zusätzlich ist für den 10m-Stand mindestens eine weitere Person
zur Aufsicht eingeteilt. Diese muss sich während des Schießens
im Stand aufhalten und darf nicht am Schießen teilnehmen. Falls
beide Ebenen des 10m-Standes benötigt werden, wird ein weiterer
anwesender Schütze/Schützin zur Aufsicht eingeteilt.
Im 25m und 50m-Stand müssen sich die anwesenden Schützen selbst
einig werden, wer Aufsicht macht.
Aufgabe der Standaufsichten ist die Überwachung
des Schießbetriebs sowohl in sportlicher (Einhaltung der sportlichen
Richtlinien und Vorschriften) als auch der sicherheitstechnischen und
waffenrechtlichen Vorschriften. Den Anweisungen der Standaufsicht ist von allen
im Stand befindlichen Schützinnen und Schützen Folge zu leisten. Auch dies ist
keine Schikane, sondern Vorschrift durch das Waffengesetz!
Alle zur Standaufsicht herangezogenen Schützinnen und Schützen
müssen den vom Gau Fürstenfeldbruck angebotenen Aufsichtslehrgang
für Luftdruckwaffen besucht haben. Die Feuerwaffenschützen
zusätzlich auch den für Feuerwaffen. Wir haben alle unsere
aktiven Schützen zur Teilnahme am Aufsichtslehrgang verpflichtet.
Es darf also nahezu jeder im 10m-Stand Aufsicht machen. Auch
alle Feuerwaffenschützen haben den entsprechenden Lehrgang
besucht, so dass sich auch hier keine Probleme ergeben sollten,
einen geregelten Schießbetrieb aufrecht zu erhalten.
Wenn die Standaufsichten nicht oder nur teilweise vorhanden sind
und sich niemand bereit erklärt, Aufsicht zu machen, darf
nicht geschossen werden!
Ausnahme: Ausgebildete Standaufsichten dürfen auch alleine
am Stand sein und schießen. D.h. speziell für unseren 10m-Stand:
Es darf oben (Stand 1-10), unten links (11-16) und unten rechts
(17-22) je ein ausgebildeter Schütze ohne zusätzliche Aufsicht
schießen. Sobald jedoch ein weiterer Schütze schießen will,
muss wieder eine eigene Standaufsicht anwesend sein.
Das Erscheinen zur Standaufsicht
ist eine moralische Pflicht für jeden Schützen. Bei Verhinderung
hat die betroffene Aufsicht selbst für Ersatz zu
sorgen. Es ist nicht Aufgabe des Sportleiters oder
anderer gutmütiger Schützen für nicht erschienene Aufsichten
deren Pflichten zu übernehmen.
Zur Standaufsicht werden alle Schützen herangezogen, die
regelmäßig am Schießen teilnehmen und die den oben genannten Kurs o.ä.
absolviert haben. Bei der Sportleitung können sich jederzeit auch noch weitere
Schützen melden, welche Standaufsicht machen wollen. Die Fähigkeit,
das Schießen zu beaufsichtigen, beschränkt sich nicht auf aktive Schützen.
Die
Aufgaben der Standaufsichten sind hier (Größe: ca. 239 kBytes)
noch einmal zusammengefasst.
sportliche Jahresübersicht
s. Kalender
Der Schützengau Fürstenfeldbruck bietet auch heuer wieder
Ausbildungs- und Verlängerungslehrgänge
zum Vereinsübungsleiter (VÜL) an. Interessierte Schützen melden sich bitte beim
Sportleiter. Für die Verlängerungskurse bitte selbst beim Gau anmelden.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem VÜL-Lehrgang ist Voraussetzung, um beim Schießen
die Jugendaufsicht übernehmen zu dürfen (z.B. beim Ferienprogramm oder beim Jugendtraining).
DerVÜL-Schein muss alle 4 Jahre verlängert werden!
Der BSSB bietet 2022 weitere Online-Qualifikationskurse zur Standaufsicht an.
Für den nächsten Kurs sind noch Plätze frei. Die Anmeldung erfolgt über das
Onlineportal des BSSB.
Alle aktiven Schützinnen und Schützen, die noch keine Aufsichtsqualifikation haben,
werden gebeten, einen solchen Kurs zu besuchen (Mindestalter ist 18 Jahre). Die Teilnahmegebühr
wird vom Verein gegen Vorlage einer Quittung erstattet.
Wer schon einmal teilgenommen hat, braucht das nicht noch einmal tun. Die
Qualifikation verfällt nicht und muss (vorerst) auch nicht aufgefrischt werden.
Bei Interesse bitte direkt beim BSSB anmelden.
Hier gibt's die
Ausschreibung und die Limits für die Jahresmeisterschaft
Hier gibt's die
Ausschreibung für's Jahrespreisschießen
Hier gibt's die
Ausschreibung für's Finalschießen
Hier gibt's die
Ausschreibung für's Universalschießen
Hier gibt's die
Ausschreibung für den Vereinswanderpokal
Sportordnung
Die aktuelle Sportordnung des DSB (Stand 1.1.2021) ist im Internet auf der Seite des DSB
bereitgestellt (Link zum DSB).
Aus Copyright-Gründen kann die Sportordnung auf unserer Homepage nicht direkt bereitgestellt
werden.
Vom 21.11.2016 bis zum 24.1.2017
läuft wieder unser alljährliches Universalschießen
zum Jahresausklang bzw. zur Einstimmung auf's neue Jahr.
Der BSSB bietet im Coronajahr 2021 einen neuen Wettbewerb für LG und LP (Freihand und Auflage) an,
an dem alle Mitglieder eines BSSB-Vereins teilnehmen dürfen, sobald das Schießen wieder freigegeben ist.
Hier findet ihr bei Interesse die
zugehörige Ausschreibung.
Die Qualifikationsrunde
ist inzwischen vorbei. Unser Sportleiter hat sich in der Disziplin KK-Gewehr Liegendkampf für das
Finale am 23.10.2021
qualifiziert.
Er wurde Siebter.