Aktuelles

Letzte Aktualisierung: 26.11.2024

Inhalt

allgemeines  Dienstpläne etc.  
Sportliches: 
 interne Ausschreibungen
 Vereinswanderpokal
 Universalschießen
 Osterschießen
 Preis- und Königsschießen
 Ladies-Cup des DSB
 Bayernmatch des BSSB
 Nikolauscup (LP) des BSSB

allgemeines


Bei der Gau-Generalversammlung im Februar 2024 wurde eine (teilweise) neue Gauvorstandschaft gewählt.
Wichtigste Änderungen:
1. Gausportleiterin wurde Tanja Bodenbach
2. Gausportleiter wurde Floria Doll


Am 26.1.2024 wurden bei der Generalversammlung Vorstandschaft und Ausschuss für die nächsten 3 Jahre gewählt.


Pressluft- und CO2-Kartuschen

Die Kartuschen erregen nach wie vor die Gemüter. Es gibt wieder was Neues. Hier findet ihr alle Informationen dazu, die mir bisher zugeleitet wurden.

Für Walther Stahlkartuschen gibt's die Möglichkeit eines "Sammel-TÜVs" (Stand: 27.06.2018)

Angefangen hat's damit:

Anschütz hat eine Reihe von Pressluftkartuschen zurückgerufen! Nähere Info findet ihr hier (September 2006).

UPDATE 2008: nachdem erst ca. 60% der betroffenen Kartuschen bei Anschütz zur Überprüfung eingetroffen sind, wurde der Rückruf nochmals veröffentlicht.


Auf einigen Seiten (z.B. den Ergebnisseiten der Meisterschaften) wurden Bilder eingebunden, die durch Drüberfahren mit der Maus angezeigt werden. Die entsprechenden Stellen sind so gekennzeichnet.smiley


Dienstpläne, Rundschreiben etc.

der aktuelle Standaufsichtsplan (s.a. weiter unten)

das aktuelle(?) Rundschreiben

Terminkalender


Standaufsicht

Zu jeder Veranstaltung, dazu zählen auch die wöchentlichen Schießabende (Training), werden ein oder mehrere Schützen zur Standaufsicht eingeteilt. Die Standaufsicht besteht immer aus einer Person, die das Schießbuch führt, die Scheiben ausgibt, zurücknimmt und auswertet, Munition verkauft und Leihwaffen ausgibt und zurücknimmt.

Der/Die Schießbuchführer/in ist ausdrücklich berechtigt, bzw. bei ihm/ihr unbekannten Schützen dazu verpflichtet(!), die waffenrechtliche Erlaubnis des Schützen vor dem Schießen mit mitgebrachten erlaubnispflichtigen Waffen (Sportpistole, Zimmerstutzen, KK-Gewehr, Freie Pistole) sowie beim Erwerb von erlaubnispflichiger Munition zu überprüfen! Das ist keine Schikane, sondern Vorschrift durch das Waffengesetz!

Zusätzlich ist für den 10m-Stand mindestens eine weitere Person zur Aufsicht eingeteilt. Diese muss sich während des Schießens im Stand aufhalten und darf nicht am Schießen teilnehmen. Falls beide Ebenen des 10m-Standes benötigt werden, wird ein weiterer anwesender Schütze/Schützin zur Aufsicht eingeteilt.

Im 25m und 50m-Stand müssen sich die anwesenden Schützen selbst einig werden, wer Aufsicht macht.

Aufgabe der Standaufsichten ist die Überwachung des Schießbetriebs sowohl in sportlicher (Einhaltung der sportlichen Richtlinien und Vorschriften) als auch der sicherheitstechnischen und waffenrechtlichen Vorschriften. Den Anweisungen der Standaufsicht ist von allen im Stand befindlichen Schützinnen und Schützen Folge zu leisten. Auch dies ist keine Schikane, sondern Vorschrift durch das Waffengesetz!

Alle zur Standaufsicht herangezogenen Schützinnen und Schützen müssen den vom Gau Fürstenfeldbruck angebotenen Aufsichtslehrgang für Luftdruckwaffen besucht haben. Die Feuerwaffenschützen zusätzlich auch den für Feuerwaffen. Wir haben alle unsere aktiven Schützen zur Teilnahme am Aufsichtslehrgang verpflichtet. Es darf also nahezu jeder im 10m-Stand Aufsicht machen. Auch alle Feuerwaffenschützen haben den entsprechenden Lehrgang besucht, so dass sich auch hier keine Probleme ergeben sollten, einen geregelten Schießbetrieb aufrecht zu erhalten.

Wenn die Standaufsichten nicht oder nur teilweise vorhanden sind und sich niemand bereit erklärt, Aufsicht zu machen, darf nicht geschossen werden!

Ausnahme: Ausgebildete Standaufsichten dürfen auch alleine am Stand sein und schießen. D.h. speziell für unseren 10m-Stand: Es darf oben (Stand 1-10), unten links (11-16) und unten rechts (17-22) je ein ausgebildeter Schütze ohne zusätzliche Aufsicht schießen. Sobald jedoch ein weiterer Schütze schießen will, muss wieder eine eigene Standaufsicht anwesend sein.

Das Erscheinen zur Standaufsicht ist eine moralische Pflicht für jeden Schützen. Bei Verhinderung hat die betroffene Aufsicht selbst für Ersatz zu sorgen. Es ist nicht Aufgabe des Sportleiters oder anderer gutmütiger Schützen für nicht erschienene Aufsichten deren Pflichten zu übernehmen.

Zur Standaufsicht werden alle Schützen herangezogen, die regelmäßig am Schießen teilnehmen und die den oben genannten Kurs o.ä. absolviert haben. Bei der Sportleitung können sich jederzeit auch noch weitere Schützen melden, welche Standaufsicht machen wollen. Die Fähigkeit, das Schießen zu beaufsichtigen, beschränkt sich nicht auf aktive Schützen.

Die Aufgaben der Standaufsichten sind hier (Größe: ca. 258 kBytes)  noch einmal zusammengefasst.


sportliche Jahresübersicht

s. Kalender


Lehrgänge

Vereinsübungsleiter (VÜL)

Der Schützengau Fürstenfeldbruck bietet regelmäßig Ausbildungs- und Verlängerungslehrgänge zum Vereinsübungsleiter (VÜL) an. Interessierte Schützen melden sich bitte beim Sportleiter.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem VÜL-Lehrgang ist Voraussetzung, um beim Schießen die Jugendaufsicht übernehmen zu dürfen (z.B. beim Ferienprogramm oder beim Jugendtraining).

Der VÜL-Schein muss alle 4 Jahre verlängert werden!

Standaufsicht

Ein Standaufsichtskurs wird vom Gau FFB meist im Rahmen der VÜL-Ausbildung (s.o.) angeboten und kann auch unabhängig von dieser absolviert werden.

Der BSSB bietet seit 2022 auch Online-Qualifikationskurse zur Standaufsicht an.
Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal des BSSB (s.u.).

Alle aktiven Schützinnen und Schützen, die noch keine Aufsichtsqualifikation haben, werden gebeten, einen solchen Kurs zu besuchen (Mindestalter ist 18 Jahre). Die Teilnahmegebühr wird vom Verein gegen Vorlage der Zahlungsquittung erstattet.
Wer schon einmal teilgenommen hat, braucht das nicht noch einmal tun. Die Qualifikation verfällt nicht und muss (vorerst) auch nicht aufgefrischt werden.
Bei Interesse bitte direkt beim
BSSB anmelden.


Ausschreibungen

Hier gibt's die Ausschreibung und die Limits für die Jahresmeisterschaft

Hier gibt's die Ausschreibung für's Jahrespreisschießen

Hier gibt's die Ausschreibung für's Finalschießen

Hier gibt's die Ausschreibung für's Universalschießen

Hier gibt's die Ausschreibung für den Vereinswanderpokal


Sportordnung

Die aktuelle Sportordnung des DSB (Stand 1.1.2022) ist im Internet auf der Seite des DSB bereitgestellt (Link zum DSB). Aus Copyright-Gründen kann die Sportordnung auf unserer Homepage nicht direkt bereitgestellt werden.


Vereinswanderpokal


Universalschießen

Wegen des geringen Interesses wurde auch die Durchführung des Universalschießens bis auf Weiteres eingestellt. Das kann sich natürlich jederzeit wieder ändern, sobald sich genügend Schützen dafür interessieren (2 oder 3 sind definitiv zu wenige).


Osterschießen


Preis- und Königsschießen


Bayernmatch

Der BSSB bietet seit dem Coronajahr 2021 einen neuen Wettbewerb für verschiedene Disziplinen an, bei dem alle Mitglieder eines BSSB-Vereins teilnehmen dürfen. Hier findet ihr bei Interesse die zugehörige Ausschreibung, weiter Informationen beim BSSB.


Nikolauscup (LP) des BSSB

Der BSSB veranstaltet auch heuer wieder den inzwischen schon traditionellen Nikolauscup für Luftpistole in Hochbrück. Interessenten melden sich bitte selbst bei Thomas Karsch an.