Die Jugendseite

Letzte Aktualisierung: 13.12.2023
Training
Recht und Ordnung
Sportliches und Ergebnisse
Jugendtage im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Germering
Bayerische Schützenjugend Link zur Bayerischen Schützenjugend (BSSB) Bayerische Schützenjugend Link zur Deutschen Schützenjugend (BSSB)

Jugendtraining

Das Jugendtraining findet momentan jeden Donnerstag von 18:30 Uhr (pünktlich!) bis 20:00 Uhr statt. Es wird von unserem Sportleiter Christian Schiller (C-Trainer Gewehr) und unserer Jugendleiterin Monika Schiller (B-Trainerin Pistole), bei Bedarf noch unterstützt durch Carolin Hesse (Vereinsübungsleiterin) abgehalten. Das Jugendtraining beschränkt sich zur Zeit nur auf die Luftdruckwaffen.

Das Jugendtraining findet nicht statt während den Schulferien oder wenn donnerstags ein Feiertag ist.

An den normalen Schießabenden (Dienstag und Freitag) können unsere Jugendlichen natürlich auch zum Trainieren kommen. Dann gibt es aber keine Trainerbetreuung. Die Vorschriften zur Aufsicht sind dann auch gesondert zu beachten, d.h. wenn für 12/13-jährige Jugendliche keine geeignete Betreuungsperson anwesend ist, darf der betroffene Jugendliche auch nicht schießen (Vorschrift durch das Waffengesetz)

-- zur Zeit findet das Jugend-/Anfängertraining nur nach verbindlicher und rechtzeitiger (spätestens am Vortag) vorheriger Anmeldung (persönlich oder per Telefon, Email oder WhatsApp bei Christian oder Monika Schiller) statt --


Warum soll mein Kind schießen (Link)?

Eine Argumentations- bzw. Entscheidungshilfe von Günter Sitta, Übungsleiter F und 3. Gaujugendleiter im Schützengau Aichach (aus 2009).


Organisatorisches und Rechtliches

Gemäß Waffengesetz dürfen Jugendliche erst ab 12 Jahren mit Luftdruck-Schusswaffen schießen. Mit Kleinkaliber-Feuerwaffen erst ab 14, mit großkalibrigen Waffen ab 18. Bei Jugendlichen von 12-13 (Luftdruckwaffen), bzw. 14-15 Jahren (Feuerwaffen) muss beim Schiessen eine zur Jugendarbeit befähigte und berechtigte Aufsichtsperson im Stand anwesend sein ("Obhut"). Das sind Schützinnen und Schützen, die mindestens eine Ausbildung zum Vereinsübungsleiter (VÜL) gemacht haben. Absolventen eines Jugendleiterkurses (J-Schein), eines Fachübungsleiterkurses (F-Schein, C-Trainer) sowie einer noch höherwertigen (Schieß-)Trainerausbildung (B- und A-Trainer) erfüllen diese Bedingung ebenfalls.

Auch die Erziehungsberechtigten (Eltern) dürfen die Jugendaufsicht übernehmen. Allerdings nur für für ihre eigenen Kinder, bzw. für die Kinder, für die sie die Erziehungsberechtigung haben. Gegebenenfalls muss dann aber zusätzlich noch eine weitere Aufsicht, welche die (schieß-)fachliche Kompetenz hat, mit am Stand sein.

Zur Jugendaufsicht berechtigt sind auch Personen, die einen entsprechenden Kurs, wie er z.B. auch von der Stadt Germering angeboten wird, absolviert haben und solche mit einer jugendpädagogische Ausbildung (z.B. Lehrer/innen, Erzieher/innen). Auch hier gilt, dass gegebenenfalls noch eine weitere Person anwesend sein muss, welche die erforderliche schießsportliche Erfahrung bzw. Ausbildung hat.

Zur Zeit haben folgende Vereinsmitglieder die Berechtigung zur Jugendaufsicht:

Unsere Trainer und Übungsleiter:

Ausbildung/Funktion Name Telefon/Fax/email
C-Trainer (Leistungssport) für Gewehr,
Vereinssportleiter
Nationaler Kampfrichter (B) für Gewehr und Pistole
Christian Schiller Tel.: 089/8419743
email: Post für'n Gewehrtrainer
B-Trainer (Leistungssport) für Pistole
Vereinsjugendleiterin
Nationale Kampfrichterin (B) für Gewehr und Pistole
Monika Schiller Tel: 089/8419743
email: Post für'd Pistolentrainerin
Vereinsübungsleiter (VÜL),
Schwerpunkt Gewehr
Carolin Hesse email: Post für'd Vereinsübungsleiterin
Bitte bei den email-Adressen den Teil 'BEI' manuell durch den Klammeraffen('@') ersetzen. Diese Maßnahme verringert die Spam-Zahl durch automatische Adress-Scanner erheblich.

Außer den oben Genannten haben auch noch unsere Schützenkameraden Klaus~Jürgen Bartsch, Joachim Kolb und Walter Raith nach Absolvierung des städtischen Kurses die Berechtigung, die Jugendaufsicht auszuüben.

Jugendliche, die 10 und 11 Jahre (Luftdruckwaffen), bzw. 12 und 13 Jahre (kleinkalibrige Feuerwaffen) alt sind, dürfen am Schießtraining teilnehmen, wenn sie eine behördliche Sondergenehmigung vorlegen können. Diese Genehmigung muss von den Erziehungsberechtigten beim Landratsamt (Abteilung "Öffentliche Sicherheit und Ordnung") beantragt werden. Den Antrag für's Landratsamt gibt es hier zum runterladen. Falls solche Jugendliche am Training teilnehmen, muss für jeden eine eigene Jugendaufsichtsperson im Stand anwesend sein.

Schießen mit großkalibrigen (Kurz-)Waffen, was bei uns am Schießstand auch möglich ist, ist für unsere Schützenjugend grundsätzlich nicht erlaubt, schon allein deswegen, weil der Gesetzgeber die Altersgrenze hierfür auf mindestens 18 Jahre festgelegt hat. Außerdem sind wir (die Vorstandschaft und die Trainer) der Überzeugung, dass eine großkalibrige Schusswaffe in den Händen von Jugendlichen nicht zu suchen hat.

Für alle Jugendlichen (jünger als 18 Jahre) muss eine Genehmigung der Erziehungsberechtigen, dass der/die betreffende Jugendliche am Schießtraining teilnehmen darf, im Schützenheim hinterlegt sein. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.


Sportliches und Ergebnisse

Aktuell (Stand Dezember 2023) haben wir leider nur 9 Jungschützen (12 - 26 Jahre) im Verein. Und auch die nehmen nur sehr ungleichmäßig am Schießbetrieb teil.


Meisterschaften

Heuer (2023) beteiligte sich keiner unserer Jugendlichen an der Gaumeisterschaft des Schützengaus Fürstenfeldbruck. Damit konnte sich auch keiner für die weiterführenden Meisterschaften qualifizieren.


Rundenwettkampf

Mangels Interesse beteiligen wir uns zur Zeit nicht an den Gau-Jugend-Rundenwettkämpfen.


Jugendtage im Rahmen des Sommerferienprogramms der Stadt Germering 2023

Für interessierte Jugendliche fanden 2023 während der Sommerferien wieder 2 Jugendtage mit Schnupperschießen statt. Der erste Termin war am Anfang der Ferien am Samstag, den 05.08.2023, der zweite am Ende der Ferien am Samstag, den 09.09.2023. An beiden Tagen konnte jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr das Schießen mit dem Luftgewehr und/oder der Luftpistole unter fachkundiger Anleitung unserer Jugendtrainer ausprobiert werden.

Die Teilnehmer mussten mindestens 12 Jahre alt sein (Vorschrift des deutschen Waffengesetzes) und eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Eine vorherige Anmeldung war nicht notwendig und die Teilnahme kostenlos.

Am ersten Tag kam leider nur einer, am zweiten nochmal vier Interessenten.

Wie eigentlich immer waren die Teilnehmer doch überrascht, dass beim erfolgreichen Sportschießen ein deutlich spürbarer (Muskelkater liegt durchaus im Bereich des Möglichen) körperlicher Einsatz (in erster Linie natürlich Kraft und Konzentration) nötig ist, obwohl man ja "nur" ruhig da steht. Die verbrauchten Energiereserven konnten deswegen anschließend durch sorgfältige Anwendung von Grillwürsteln und Getränken wieder aufgefüllt werden.

hier gibt's von beiden Tagen jeweils ein Bild.